Hier muss etwas richtig gestellt werden: es ist ein Grillplatz, kein Stellplatz für Wohnmobile. Der Pächter und Mieter des Grillplatzes können von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und andere Personen des Platzes verweisen. Sollte der Grillplatz nicht vermietet sein, ist eine Übernachtung möglich, dann bitte vorher den Pächter der Anlage kontaktieren.








