Leider ist um den See herum alles verboten: § 4 Verbote Verboten ist - das Schwimmen- und Laufenlassen von Hunden und an- deren Tieren, - das Aufstellen von Wohnwagen, Wohnmobilen und Zel ten, - das Entzünden von (Lager-) Feuern, das Entzünden von Shisha-/Wasserpfeifen, das Grillen sowie der Aufenthalt zum Verzehr alkoholischer Getränke.








